Begleitete Besuchskontakte
Bei problematischen Familienkonstellationen kommt es vor, dass ein Kind seine Eltern oder einen Elternteil nur in Begleitung besuchen darf. Je nach Alter des Kindes und der Situation des zu besuchenden Elternteils benötigt das Kind Sicherheit, Schutz und/oder Vermittlung. Unsere Fachpersonen übernehmen diese Aufgabe. Ist keine geeignete Wohnsituation vorhanden, stellen wir einen kindgerechten Besuchsraum für diese Kontakte zur Verfügung, wo sich Eltern und Kinder aktiv begegnen können.
Unabhängig, wer uns mit der Begleitung von Besuchskontakten beauftragt, Gerichte (begleitetes Besuchsrecht), die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder Beistandspersonen, unser oberstes Ziel ist, dem Kind Sicherheit zu geben und den Besuch für alle Beteiligten zu einem positiven Erlebnis zu machen.
Kontakt
Für weitere Auskünfte steht Ihnen unsere Fachleitung gerne zur Verfügung.
Alexandra Neuhaus
Fachleiterin SPF
a.neuhaus(at)espoir(.)ch
043 501 24 12