Sozialpädagogische Familienhilfe

Alle Menschen haben Ressourcen. Espoir sieht seine Aufgabe darin, diese zu erkennen, zu mobilisieren und zu stärken. Mit dieser Grundhaltung unterstützt Espoir Familien bei der Bearbeitung unterschiedlichster familiärer Problemlagen und verbessert dadurch die Lebensbedingungen aller Betroffenen. Dabei ist der Fokus auf das Kindeswohl und die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen gerichtet.

Im Auftrag des Amts für Jugend und Berufsberatung (AJB) hat die Hochschule Luzern (HSLU) 2024 eine umfassende Qualitätskontrolle aller SPF-Anbieter durchgeführt. Auch Espoir wurde dieser Qualitätsüberprüfung unterzogen – mit einem sehr positiven Ergebnis. Das Fazit der HSLU: Espoir ist eine qualitativ äusserst hochstehende SPF-Organisation. Besonders hervorgehoben wurden unsere kontinuierlichen Bemühungen, die verschiedenen Qualitätsdimensionen zu sichern. Mehr dazu finden Sie hier.

Sozialpädagogische Familienbegleitung

Ziel ist es, dass die Eltern ihre Erziehungskompetenzen stärken und erweitern. Das Angebot richtet sich an Familien mit Kindern von 0 bis 18 Jahren. Espoir ist spezialisiert auf Familien mit Kindern jeder Altersstufe, insbesondere auch auf Kinder mit psychisch kranken Eltern(-teilen). Die Dauer und Intensität der Familienbegleitung richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Familien.

Wir führen etwa 110 Sozialpädagogische Familienbegleitungen pro Jahr durch.

Sozialpädagogische Einzelbegleitung

Die sozialpädagogische Einzelbegleitung richtet sich an Jugendliche in Entwicklungskrisen oder in mehrfach belasteten Situationen, die mehr oder andere Unterstützung benötigen, als ihr familiäres Umfeld bieten kann. Die Einzelbegleitung findet in deren vertrautem Umfeld statt mit dem Ziel, sie in ihrer Eigenverantwortung zu stärken und realisierbare Perspektiven zu entwickeln. Wo angebracht, werden Eltern und Bezugspersonen in Absprache mit den Jugendlichen einbezogen.

Espoir begleitet auch Care Leaver (ehemalige Pflege- und Heimkinder) in die Selbstständigkeit.

Besuchsbegleitung bei getrennt lebenden Eltern

Wenn es bei einer richterlichen Trennung oder bei einer Scheidung zum Streit um das Sorgerecht und den Unterhalt für die Kinder kommt, wird das Besuchsrecht zivilgerichtlich geregelt. Es ist wichtig, das Kind vor möglichen Auswirkungen des Elternkonflikts zu schützen und die Besuchskontakte von einer neutralen erfahrenen Fachperson begleiten zu lassen. 

Ziel ist es, dass die Eltern befähigt werden, die Besuche alleine zu gestalten. Dafür werden sie für die Bedürfnisse ihrer Kinder sensibilisiert und angeleitet, sie lernen ungünstige Verhaltensmuster zu erkennen und ihre Verantwortung als Eltern zu übernehmen. Im Zentrum steht immer eine positive Kind-Eltern Begegnung.

Begleitungen können in der Wohnung der Eltern, im öffentlichen Raum oder in den speziell dafür eingerichteten Besuchszimmern auf der Geschäftsstelle von Espoir stattfinden. 

Besuchsbegleitung bei ausserfamiliären Platzierungen

Espoir bietet auch Besuchsbegleitungen bei ausserfamiliären Platzierungen an. Ziel der Besuchskontakte ist es, den Kontakt zwischen Kind und Eltern zu erhalten, sodass sie weiterhin miteinander in Verbindung bleiben und die Beziehung gestärkt wird. Regelmässige Kontakte können den Kindern helfen, ihre Lebenssituation besser zu verstehen. 

Espoir berät die zuweisenden Stellen bei der Festlegung der Besuchsregelung. Dabei werden die Bedürfnisse und Wünsche des Kindes altersentsprechend berücksichtigt. 

Kontakt

Rufen Sie uns an, damit wir gemeinsam klären, wie wir Sie am besten unterstützen können.

Alexandra Neuhaus
Fachleiterin SPF
a.neuhaus@espoir.ch
043 501 24 12

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